Von der ersten Fahrstunde an wird auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe das Fahren gelernt.
Grundausbildung, Sonderfahrten, Prüfungsvorbereitung und Prüfung finden auf einem Automatikwagen statt.
In den Führerschein wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese erlaubt nur das Fahren von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden.