Es besteht Maskenpflicht beim betreten der Fahrschuleräume.
Desinfektionsmittel steht bereit.
Bei Krankheitssymptomen nicht am Unterricht teilnehmen.
Praxisunterricht:
Eine Maske wird dringend empfohlen.
Autos werden desinfiziert und gelüftet.
Bei Krankheitssymptomen Fahrstunde absagen.
Theoretische Prüfung:
Es besteht Maskenpflicht
Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
Prüfungen können nur bei zweifelsfreier Gesundheit aller Beteiligten stattfinden, sobald der Prüfer auffällige Krankheitssymptome feststellt, ist er berechtigt die Prüfung abzulehnen.
Praktische Prüfung:
Es besteht Maskenpflicht
Prüfungen können nur bei zweifelsfreier Gesundheit aller Beteiligten stattfinden, sobald der Prüfer auffällige Krankheitssymptome feststellt, ist er berechtigt die Prüfung abzulehnen.